Standortregister für Freisetzungen und Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

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Im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind alle Flächen verzeichnet, auf denen Gentechnik-Pflanzen angebaut werden (sollen). Das gilt für den kommerziellen Anbau und für die Forschung. Grundlage für die Angabe der Standorte ist das Gentechnikgesetz.

Ziel

Das Standortregister für Freisetzungen und Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dient der Beobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen von GVO auf die Umwelt und die menschliche oder tierische Gesundheit. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit informiert werden, um Transparenz zu schaffen und Koexistenz zu ermöglichen. So können sich im Standortregister konventionell wirtschaftende Landwirte erkundigen, ob in ihrer Nähe GVOs angebaut werden und Absprachen treffen, um unerwünschte Vermischungen mit konventionellen Kulturen zu vermeiden.

Im Standortregister kann jeder einsehen, wo welche Pflanze freigesetzt bzw. angebaut wird oder werden soll sowie deren gentechnisch veränderten Eigenschaften. Das Standortregister ist über den Internetauftritt des BVL öffentlich zugänglich. Während der kommerzielle Anbau 3 Monate vorher angezeigt werden muss, sind bei Forschungsfreisetzungen erst 3 Tage vor der Aussaat im Standortregister verzeichnet.

Externer LinkOffizielles Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz
Externer LinkDokumente und Informationen zum Standortregister
Externer LinkGeographische Auswertung des Standortregisters auf www.risikoregister.de