Bis zur Atomkatastrophe in Japan, ausgelöst durch ein schweres Seebeben am 11.03.11 mit Tsunami, waren 17 Reaktoren am Netz. In Reaktion auf den atomaren Super-GAU in Japan beschloss die Bundesregierung am 15.03.11 ein Moratorium für die 7 älteren Kernreaktoren für 3 Monate, das nach Ablauf am 15.6.11 verlängert wurde in Form einer Novelle des Atomgesetzes (-> Atomausstieg). Danach werden die 7 älteren Atomkraftwerke und Krümmel* nach Ablauf des Moratoriums und die restlichen 9 jüngeren Kernkraftwerke gemäß einem Stufenplan zum Atomausstieg bis 2022 stillgelegt.
Zur Einteilung in älter/jünger wurde der Stichtag 1.1.1981 festgelegt. Angabe der AKW in der Reihenfolge ihrer Inbetriebnahme (Jahr): (Details: s.Tabelle: Atomkraftwerke in Deutschland):
7 ältere AKW: Beginn des Leistungsbetriebs vor 1981
Biblis A (1974),Biblis B (1976), Neckarwestheim 1 (1976), Brunsbüttel (1976),
Isar 1 (1977), Unterweser (1978), Philippsburg 1 (1979)
10 jüngere AKW: Beginn des Leistungsbetriebs ab 1981:
Grafenrheinfeld (1981), Krümmel* (1983), Grundremmingen B (1984), Grundremmingen C (1984), Grohnde (1984), Philippsburg 2 (1984), Brokdorf (1986), Isar 2 (1988), Emsland (1988), Neckarwestheim 2 (1989)
* Das als „Pannenreaktor“ berüchtigte AKW Krümmel (Inbetriebnahme 1983) zählt zwar zu den jüngeren Kernkraftwerken, blieb aber aufgrund der zahlreichen Störfälle in der Vergangenheit während des 3-monatigen Moratoriums abgeschaltet und wurde danach endgültig stillgelegt.