„Da es sich bei dem Wasser- und Schifffahrtsamt um eine öffentliche Behörde handelt, unterliegt das Amt der unmittelbaren Grundrechtsbindung“, sagte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Vor Ort war laut nicht ansatzweise gewürdigt worden, dass „es sich „um eine Kundgebung unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit handelte“. weiterlesen