Am 23. Mai ist Ehrentag!
Zum Geburtstag unseres Grundgesetzes am 23. Mai sind alle herzlichst eingeladen, das gesellschaftliche Miteinander im Tausendschön Dein Gemeinschaftsgarten in Minden mit uns zu feiern. Gemeinsam wollen wir kochen, essen, singen und tanzen – und dabei Gemeinschaft erleben, ins Gespräch kommen und Vielfalt feiern. Ob jung oder alt, allein oder mit Freund – alle sind willkommen. Bringt Neugier, gute Laune und gerne eine Kleinigkeit zum Teilen mit.
Lasst uns zeigen: Demokratie lebt vom Miteinander.

Das Grundgesetz wurde am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 feierlich verkündet, was gleichzeitig als Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland gilt.
Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte.
Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz