Die künftige Regelung von Fracking geht in die heiße Phase: Noch in diesem Quartal sollen die Gesetzesentwürfe im Bundeskabinett beschlossen werden, danach geht es weiter mit der parlamentarischen Beratung und Abstimmung im Bundestag. Wir haben im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen, die heute endet, eine Stellungnahme eingereicht.
Darin üben wir scharfe Kritik an den Vorschlägen von Umwelt– und Wirtschaftsministerium: Das gefährliche Kohleflöz- und Schiefergasfracking, wie es in den USA praktiziert wird, soll unterhalb von 3000 Metern erlaubt werden – also gerade dort, wo ein Großteil der Vorkommen liegt. Oberhalb von 3000 Metern gilt zwar ein Verbot – aber auch nur bis 2018. Fracking in dichtem Sandgestein zur Förderung von Tight Gas soll sogar generell, ohne Einschränkungen bei der Tiefe, möglich gemacht werden.
Anhand der Entwürfe für die geplanten Gesetzesänderungen haben wir ein ausführliches Faktenblatt mit den wichtigsten Kritikpunkten für Sie zusammengestellt.
Hier können Sie das Faktenblatt herunterladen.
Text und Foto Umweltinstitut München