Neue Regeln für Bau von Großställen

Künftig muss auch für Großställe ein Bebaungsplan genehmigt werden bevor gebaut werden darf.

Radlader
(Foto: Gerd Altmann/pixelio.de)

Vergangene Woche beschloss der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend die Novellierung des Bundesbaugesetzbuches, das auch den Bau von Ställen regelt. Anders als bisher sollen große gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nicht mehr privilegiert und in Zukunft auch für die Errichtung dieser Anlagen ein Bebauungsplan erforderlich sein, den die betroffenen Kommunen auch ablehnen können. Diese Neuregelung greift frühestens ab Tierzahlen von beispielsweise 1500 Schweinen, 30.000 Masthühnern oder 15.000 Legehennen. Ausgenommen sind Betriebe, die mehr als die Hälfte ihrer Futtermittel theoretisch auf eigenen Flächen anbauen können.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und das Netzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ begrüßen die Änderungen und fordern die Gemeinden auf ihre neuen Rechte zur Verhinderung von Agrarfabriken zu nutzen. Auch der Niedersächsische Landkreistag befürwortet die Neuregelung während der Bauernverband verhalten reagiert und die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands gravierende Nachteile für wachstumswillige Betriebe mit geringer Flächenausstattung sieht.
In der Baugesetznovelle, die am Freitag im Bundesrat abgestimmt werden soll, wurden außerdem besondere Prüfauflagen für Bauprojekte beschlossen, um die Versiegelung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen generell zu reduzieren.